Wenn Ihre Kinder auch zu den neugierigen Kindern, den aktiven Kindern, also den Kindern gehören, die die Welt entdecken möchten und Sie sich nicht darauf verlassen wollen, dass Ihr Kind dabei immer absolut vorsichtig ist,...
|
|
Die Beiträge hängen natürlich davon ab, welche Versicherungssummen Sie für Ihr Kind wünschen. Trotzdem möchten wir Ihnen anhand pauschaler Beispiele darstellen, wie günstig Sie Ihr Kind mit hohen Versicherungssummen absichern können:
Kinderunfall
|
Kinderunfall
|
Kinderunfall
|
|
Invaliditätsgrundsumme: Unfalltodesfallleistung: Unfallkrankenhaustagegeld: Genesungsgeld: Kosmetische Operationen: |
200.000 € 10.000 € 30 € pro Tag 30 € pro Tag 25.000 € |
250.000 € 20.000 € 30 € pro Tag 30 € pro Tag 25.000 € |
300.000 € 20.000 € 40 € pro Tag 40 € pro Tag 25.000 € |
Beitrag jährlich inkl. 19% Vst.: | Beiträge folgen | Beiträge folgen | Beiträge folgen |
Auch die Eltern können in diesen Vertrag mit eingeschlossen werden, was einen weiteren Gruppenrabatt ermöglicht! Die Beiträge gelten für Kinder bis 15 Jahre - danach wird der Tarif automatisch auf den "Erwachsenentarif" umgestellt.
Gerne erstellen wir Ihnen einen individuellen Vorschlag bei dem wir die nötigen Versicherungssumme individuell auf Sie und Ihr Kind zuschneiden. Oder wir übernehmen die Versicherungssummen Ihrer bestehenden Versicherung. So können Sie selbst einen Vergleich hinichtlich der Bedingungen und Beiträge ziehen. Rufen Sie uns einfach an - Wir rufen Sie auch gerne zurück!
Fast jeder Erwachsene ist sich darüber bewußt, dass ein Unfall sein Leben negativ beeinflussen kann.
Fast allen Eltern ist klar, dass auch ein Kind einen Unfall erleiden kann. Trotzdem werden die Folgen bei einem Unfall des Kindes nicht ernst genommen.
Befassen Sie sich mit diesem Problem zum Wohl Ihres Kindes. Sichern Sie Ihrem Kind auch nach einem Unfall alle Möglichkeiten für den bestmöglichen Start ins Leben!
Der Aufbau einer Unfallversicherung kann im Regelfall selbst bestimmt werden. So kann der Versicherungsschutz sinnvoll auf die Bedürfnisse der jeweiligen Person zugeschnitten werden. Grundsätzlich sind folgende "Leistungen" versicherbar:
Wir möchten niemanden unsere Meinung aufzwingen, aber wir haben festgestellt, dass bei den Versicherungsnehmern oft eine große Unsicherheit besteht, wenn man den Aufbau der bestehenden Unfallversicherung analysiert. Oft ist nicht klar, was sich hinter den einzelnen Bausteinen versteckt und wie diese zu bewerten sind. Deshalb möchten wir Ihnen unsere Meinung und die dazu nötigen Fakten kurz vorstellen:
1. Damit eine Unfallversicherung überhaupt leistet, muss der sogenannte Unfallbegriff erfüllt sein. Deshalb ist es wichtig, diesen so stark wie möglich auszuweiten. Dies geschieht, z.B. durch den Einschluss von Nahrungsmittelvergiftungen, über das Bedingungswerk. Diese sind eigentlich kein Unfall, im Sinn der Bedingungen, da die Einwirkung auf den Körper nicht "von außen" stattfindet.
2. Basis einer Unfallversicherung ist die Invaliditätsgrundsumme. Oft wird hierzu eine (kostenpflichtige) Progression vereinbart. Diese verursacht eine höhere Entschädigungsleistung bei sehr hohen Invaliditätsgraden. Dies ist grundsätzlich auch sinnvoll, wenn man die Unfallversicherung als reine "worst-case" Deckung konstruieren will. Meist ist die Progression allerdings nur ein tolles Geschäft für den Versicherer, denn man muss sich auch bewußt sein, dass bei "niedrigen" Invaliditätsgraden von unter 25% die Progression noch keine Auswirkung hat. Die Entschädigung wird dann, ganz normal, aus der verhältnismäßig geringen Grundsumme berechnet. Sieht man sich den Verlauf der Progressionsstaffeln und die Häufigkeit der tatsächlichen Invaliditätsgrade an, stellt man fest, dass nur ca. 13% aller Unfälle einen Invaliditätsgrad von über 25% zur Folge haben und sich die Progression damit in ca. 87% aller Fälle nicht auswirkt. In 87% aller Fälle werden also die Prämien für den Einschluss der Progression völlig ohne Gegenleistung gezahlt.
3. Oft werden auch Unfallrenten in Verträge eingeschlossen. Auch dies ist regelmäßig ein tolles Geschäft für den Versicherer, da die Unfallrenten regelmäßig erst ab einer 50%-igen Invalidität geleistet werden. Das bedeutet: In über 96% aller Fälle nicht, da eine 50%-ige Invalidität nicht erreicht wird. Abgesehen davon, werden die Renten nur solange gezahlt, wie die versicherte Person lebt. Die Sterbewahrscheinlichkeit einer zu über 50% invaliden Person ist natürlich höher, als die einer gesunden Person. Die Unfallrente kann unserer Meinung nach nur dann sinnvoll sein, wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht möglich ist. Und auch dann ist sie nur in Verbindung mit weiteren Absicherungen, wie z.B. einer Pflegeversicherung ein Instrument um die Arbeitskraft abzusichern.
4. Wenn Ihre Hinterbliebenen durch Ihren Tod in finanzielle Schwierigkeiten geraten, sichern Sie sich unbedingt durch eine Risikolebensversicherung ab. Dann wird die Leistung auch fällig, wenn der Todesfall durch Krankheit erfolgt. Einzige Ausnahme kann dabei sein, dass auf Grund gesundheitlicher Probleme der Abschluss einer Risikolebensversicherung nicht möglich ist. In der Unfallversicherung wird eine Todesfallleistung nur gezahlt, wenn der Tod durch einen Unfall verursacht wurde.
Auch der Gesetzgeber hat bei Einführung der Sozialversicherungen erkannt, dass eine Unfallversicherung eine der wichtigsten Absicherungen überhaupt ist. Daher ist es richtig und wichtig, dass eine gesetzliche Unfallversicherung in das Sozialversicherungssystem eingegliedert wurde.
Allerdings bietet die gesetzliche Unfallversicherung für viele nur eine trügerische Sicherheit. Denn die Leistungen reichen bei weitem nicht aus, um von einer "umfassenden Absicherung" zu sprechen:
1. Da wir nicht wissen, welche Versicherungssummen versichert werden sollen und auf welche Bausteine Sie Wert legen, bieten wir Ihnen eine kostenfreie Datenaufnahme und - wenn gewünscht - Beratung an.
2. Wenn Ihnen unser Vorschlag gefällt, übersenden wir Ihnen per Mail oder Fax anschließend den vorbereiteten Antrag.
4. Sie füllen die offenen Felder des Antrages aus - meist haben wir jedoch bereits alles für Sie vorbereitet - und dann senden Sie uns den unterschriebenen Antrag zurück. Es ist übrigens nicht unbedingt nötig den Antrag per Post zu schicken - Fax oder Mail genügt.
5. Wir prüfen Ihre Angaben auf Vollständigkeit und reichen den Antrag für Sie beim Versicherer ein.
6. Die Originalpolice geht direkt an Sie. Wir erhalten eine Kopie die wir auf Richtigkeit prüfen und - sofern nötig - reklamieren.
7. Wenn Sie Versicherungen am liebsten einfach "abhaken" möchten, Ihre aktuellen Versicherungsverträge aber noch nie von einem qualifizierten Versicherungsmakler abgestimmt wurden, dann bieten wir Ihnen gerne an, auch Ihre weiteren bestehenden Verträge durch uns prüfen zu lassen.
Um künftig nach einem Unfall über ausreichende finanzielle Mittel zu verfügen, rufen Sie uns einfach an (09201 / 7737), oder schreiben Sie uns eine Mail. Gerne rufen auch wir Sie an. Hinterlassen Sie einfach Ihren Terminwunsch in unserem Callback-Formular.