Sie fahren immer weit unterhalb des Tempolimits, mit dem richtigen Abstand und sind in jeder Sekunde zu 100% konzentriert. Genau wie alle anderen Autofahrer denen Sie begegnen. Auch bei Ihrer täglichen Arbeit, bei der Hausarbeit und in Ihrer Freizeit lassen Sie sich nicht ablenken und unberechenbare Tiere kreutzen nie Ihren Weg. Es gibt keine Situation die Sie nicht kontrollieren können und in der etwas unvorhergesehenes passieren kann...
Ein Unfall ist nicht vorhersehbar. Es geschieht plötzlich, unfreiwillig und ist oft mit hohen finanziellen Belastungen verbunden. Und hier liegt das Problem:
Die private Unfallversicherung ist Ihre kostengünstige Lösung:
Wichtig:Vorallem Kinder sind oft nicht abgesichert. Dabei ist es gerade für Kinder wichtig, dass viel Geld zur Verfügung steht um eine behindertengerechte Ausbildung zu ermöglichen und um eine gesellschaftliche Integration nicht zusätzlich zu erschweren! Für Kinder bieten wir extrem günstige Beiträge an! Details zu unserer Kinderunfallversicherung finden Sie hier!
Beinahe jedes Versicherungsunternehmen bietet verschiedene Unfallversicherungen an. Aufgrund unserer über 20 Jahre langen Erfahrung im Bereich der Unfallversicherung empfehlen wir Ihnen einen Versicherer, der unseren - und sicherlich auch Ihren - Ansprüchen gerecht wird:
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Die Beiträge hängen grundsätzlich von 4 Faktoren ab:
Eine pauschale Prämie können wir Ihnen daher also eigentlich nicht nennen. Trotzdem haben wir Ihnen einige Beispielberechnungen erstellt:
Monatsbeiträge |
Geringe |
Mittlere |
Hohe |
Nicht körperlich Tätige | Beiträge folgen | Beiträge folgen | Beiträge folgen |
Körperlich tätige | Beiträge folgen | Beiträge folgen | Beiträge folgen |
Berechnungsgrundlagen: |
Invaliditätsgrundsumme: |
Invaliditätsgrundsumme: |
Invaliditätsgrundsumme: |
Gerne erstellen wir Ihnen jedoch einen individuellen Vorschlag bei dem wir die nötigen Versicherungssumme individuell auf Sie zuschneiden. Oder wir übernehmen die Versicherungssummen Ihrer bestehenden Versicherung. So können Sie selbst einen Vergleich hinsichtlich der Bedingungen und Beiträge ziehen! Wir rufen Sie auch gerne zurück!
Der Aufbau einer Unfallversicherung kann im Regelfall selbst bestimmt werden. So kann der Versicherungsschutz sinnvoll auf die Bedürfnisse der jeweiligen Person zugeschnitten werden. Grundsätzlich sind folgende "Leistungen" versicherbar:
Wir möchten niemanden unsere Meinung aufzwingen aber wir haben festgestellt, dass bei den Versicherungsnehmern oft eine große Unsicherheit besteht, wenn man den Aufbau der bestehenden Unfallversicherung analysiert. Oft ist nicht klar, was sich hinter den einzelnen Bausteinen versteckt und wie diese zu bewerten sind. Deshalb möchten wir Ihnen unsere Meinung und die dazu nötigen Fakten kurz vorstellen:
1. Damit eine Unfallversicherung überhaupt leistet, muss der sogenannte Unfallbegriff erfüllt sein. Deshalb ist es wichtig, diesen so stark wie möglich auszuweiten. Dies geschieht, durch z.B. den Einschluss von Nahrungsmittelvergiftungen, über das Bedingungswerk. Diese sind eigentlich kein Unfall im Sinn der Bedingungen, da die Einwirkung auf den Körper nicht "von außen" stattfindet.
2. Basis einer Unfallversicherung ist die Invaliditätsgrundsumme. Oft wird hierzu eine (kostenpflichtige) Progression vereinbart. Diese verursacht eine höhere Entschädigungsleistung bei sehr hohen Invaliditätsgraden. Dies ist grundsätzlich auch sinnvoll, wenn man die Unfallversicherung als reine "worst-case" Deckung konstruieren will. Meist ist die Progression allerding nur ein tolles Geschäft für den Versicherer, denn man muss sich auch bewußt sein, dass bei "niedrigen" Invaliditätsgraden von unter 25% die Progression noch keine Auswirkung hat. Die Entschädigung wird dann, ganz normal, aus der verhältnismäßig geringen Grundsumme berechnet. Sieht man sich den Verlauf der Progressionsstaffeln und die Häufigkeit der tatsächlichen Invaliditätsgrade an, stellt man fest, dass nur ca. 13% aller Unfälle einen Invaliditätsgrad von über 25% zur Folge haben und sich die Progression damit in ca. 87% aller Fälle nicht auswirkt. In 87% aller Fälle werden also die Prämien für den Einschluss der Progression ohne Gegenleistung gezahlt.
3. Oft werden auch Unfallrenten in Verträge eingeschlossen. Auch dies ist regelmäßig ein tolles Geschäft für den Versicherer, da die Unfallrenten regelmäßig erst ab einer 50%-igen Invalidität geleistet werden. Das bedeutet: In über 96% aller Fälle nicht, da eine 50%-ige Invalidität nicht erreicht wird. Abgesehen davon, werden die Renten nur solange gezahlt, wie die versicherte Person lebt. Die Sterbewahrscheinlichkeit einer zu über 50% invaliden Person ist natürlich höher als die einer gesunden Person. Die Unfallrente kann unserer Meinung nach nur dann sinnvoll sein, wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht möglich ist. Und auch dann ist sie nur in Verbindung mit weiteren Absicherungen wie z.B. einer Pflegeversicherung ein Instrument um die Arbeitskraft abzusichern.
4. Wenn Ihre Hinterbliebenen durch Ihren Tod in finanzielle Schwierigkeiten geraten, sichern Sie sich unbedingt durch eine Risikolebensversicherung ab. Dann wird die Leistung auch fällig, wenn der Todesfall durch Krankheit erfolgt. Einzige Ausnahme kann dabei sein, dass auf Grund gesundheitlicher Probleme der Abschluss einer Risikolebensversicherung nicht möglich ist. In der Unfallversicherung wird eine Todesfallleistung nur gezahlt, wenn der Tod durch einen Unfall verursacht wurde.
Wie bereits geschildert, ist die Leistung nach einem Unfall abhängig von der schwere der Invalidität. Um diese zu bemessen, hat die Versicherungswirtschaft verchiedene sogenannte Gliedertaxen erstellt. In der Gliedertaxe wird festgelegt, wie hoch die Invalidität bei "Totalverlust" des entsprechenden Gliedmaßes ist. Die so festgestellte Invalidität wird dann als prozentuale Leistung aus der Invaliditätsgrundsumme erbracht und um evlt. vereinbarte Progressionen ergänzt. Bei nur teilweiser Einschränkung der Gliedmaßen wird auch nur eine anteilige Invalidität zur Berechnung herangezogen.
Je höher also die Invalidität laut Gliedertaxe vereinbart ist, desto höher ist auch die Entschädigung.
Zwar gibt es vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) einen Vorschlag zur Gestaltung der Gliedertaxe, dennoch ist es auch hier allen Versicherern freigestellt davon positiv oder auch negativ abzuweichen.
Extrem hohe Gliedertaxen können bei verschiedensten Versicherern vereinbart werden, allerdings dann auch zu sehr hohen Prämien. Dies führt in aller Regel dazu, dass die Invaliditätsgrundsumme verringert wird um die Prämien "bezahlbar" zu halten. Da aber bei der tatsächlichen Leistungsberechnung - wie oben beschrieben - ein Zusammenspiel von Invaliditätssumme und Gliedertaxe erfolgt, ist die reine Fixierung auf die Gliedertaxe nicht ausreichend für einen Vergleich.
Trotzallem haben wir für unsere Kunden ein sehr gutes Verhältnis zwischen Gliedertaxe und Prämie (bzw. damit einhergehend, der Invaliditätsgrundsumme) erzielen können. Die Gliedertaxe liegt wie dargestellt weit über dem Modell des GDV und vieler anderer Bedingungswerke am Markt. Gleichzeitig können wir unseren Kunden für die gleiche Prämie in aller Regel eine deutlich höhere Invaliditätssumme anbieten.
Auch der Gesetzgeber hat bei Einführung der Sozialversicherungen erkannt, dass eine Unfallversicherung eine der wichtigesten Absicherungen überhaupt ist. Daher ist es richtig und wichtig, dass eine gesetzliche Unfallversicherung in das Sozialversicherungssystem eingegliedert wurde.
Allerdings bietet die gesetzliche Unfallversicherung für viele nur eine trügerische Sicherheit. Denn die Leistungen reichen bei weitem nicht aus, um von einer "umfassenden Absicherung" zu sprechen:
1. Da wir nicht wissen, welche Versicherungssummen versichert werden sollen und auf welche Bausteine Sie Wert legen, bieten wir Ihnen eine kostenfreie Datenaufnahme und - wenn gewünscht - Beratung an.
2. Wenn Ihnen unser Vorschlag gefällt, übersenden wir Ihnen per Mail oder Fax anschließend den vorbereiteten Antrag.
4. Sie füllen die offenen Felder des Antrages aus - meist haben wir jedoch bereits alles für Sie vorbereitet - und dann senden Sie uns den unterschriebenen Antrag zurück. Es ist übrigens nicht unbedingt nötig den Antrag per Post zu schicken - Fax oder Mail genügt.
5. Wir prüfen Ihre Angaben auf Vollständigkeit und reichen den Antrag für Sie beim Versicherer ein.
6. Die Originalpolice geht direkt an Sie. Wir erhalten eine Kopie die wir auf Richtigkeit prüfen und - sofern nötig - reklamieren.
7. Wenn Sie Versicherungen am liebsten einfach "abhaken" möchten, Ihre aktuellen Versicherungsverträge aber noch nie von einem qualifizierten Versicherungsmakler abgestimmt wurden, dann bieten wir Ihnen gerne an, auch Ihre weiteren bestehenden Verträge durch uns prüfen zu lassen.
Um künftig nach einem Unfall über ausreichende finanzielle Mittel zu verfügen, rufen Sie uns einfach an (09201 / 7737), oder schreiben Sie uns eine Mail. Gerne rufen auch wir Sie an. Hinterlassen Sie einfach Ihren Terminwunsch in unserem Callback-Formular.